Antrag: Leiharbeit muss gesetzlich strikt begrenzt werden
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke umgehend einen Gesetzentwurf zur stärkeren Regulierung der Leiharbeit vorlegen. In einem Antrag (17/426) verweist die Fraktion auf die jüngst publik gewordenen Entwicklungen bei der Firma Schlecker. ”Schlecker dokumentiert, wie Unternehmen Leiharbeit gezielt als Instrument zum Lohndumping einsetzen“, schreiben die Parlamentarier. Die Firma schließe bisherige Filialen und entlasse Mitarbeiter, die in neu gegründeten sogenannten XL-Filialen über eine Leiharbeitsfirma zum halben Lohn weiterbeschäftigt würden. Erst nach massivem politischem Druck von außen habe Schlecker Mitte Januar 2010 angekündigt, keine weiteren Verträge mit der Leiharbeitsfirma abzuschließen. Die Abgeordneten fordern, dass im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sämtliche Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen Leiharbeitern und regulär Beschäftigten gestrichen werden sollten. Ab dem ersten Einsatztag sollen Leiharbeiter den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen erhalten wie Festangestellte, heißt es weiter. Ein Tarifvertrag solle nur dann zur Anwendung kommen können, wenn er bessere Bedingungen vorsehe.
Sachsens Linke: Kein Lohndumping bei Schlecker
Erfolgreich hat es ein breites Bündnis von Gewerkschaften, lokalen Initiativen geschafft, dass der Drogerieanbieter SCHLECKER seine agressive Lohndrückerpolitik mittels Leiharbeit vorerst einstellen musste. Auch die Linke hat an diesem Erfolg ihren Anteil. Aber es handelt sich nur um einen Etappensieg. Bei Schlecker ist noch einiges ungeklärt. Und dem Lohndumping durch Leiharbeit muss grundsätzlich ein Riegel vorgeschoben werden.
Sabine Zimmermann berichtet über das Thema
Lohndumping bei Schlecker in der Zeitung der Linkspartei Sachsen.
Presseschau
Stuttgarter Zeitung: Schlecker beugt sich dem plötzlichen Druck aus Berlin
Süddeutsche Zeitung: Wir sind nicht im Wilden Westen
Freie Presse: Schlecker ändert umstrittene Personalpolitik
Pressemitteilung Sabine Zimmermann: Lohndumping nach Schlecker-Art verbieten
Lohndumping nach Schlecker-Art ist in Deutschland legal
Flugblatt: DIE LINKE. fragt nach bei Schlecker-Lohndumping
Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. befragten die Bundesregierung zum Lohndumping der Firma SCHLECKER. Das Ergebnis: Union und FDP weigern sich, konkret Stellung zu nehmen und gesetzlich zu handeln. Sie wollen weiter Armutslöhne mit Steuergeldern subventionieren.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
DIE LINKE. fordert, Leiharbeit strikt zu begrenzen. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss uneingeschränkt gelten. Das verhindert Lohndumping. Leiharbeiter/innen dürfen nicht zu Beschäftigten zweiter Klasse gemacht werden. DIE LINKE. wird im Fall SCHLECKER weiter aktiv sein und informieren.
frontal 21: Lohndrücken nach Schlecker-Art
Klicken Sie hier, um auf die Seiten der ZDF-Mediathek zu gelangen und dort das Video zu sehen.































